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Veranstaltungen

„Haftungsrisiko für GmbH Geschäftsführende“


02.09.2026
9.30 – 16.30

Haus der Bauwirtschaft, Hannover
Baumschulenallee 12
30625 Hannover

Veranstalter

GFE mbH

Freie Plätze

20

428,00 € Gebühr für Mitglieder (zzgl. USt.)

Referent

Fachreferent des BZE, Hamburg

Der Hauptzweck einer GmbH liegt darin, die direkte Haftung des Gesellschafters zu beschränken. Die beschränkte Haftung der Gesellschafter gilt allerdings nicht für die GmbH-Geschäftsführer, da für ihn ganz andere Pflichten und Haftungsgrundsätze gelten. Er ist das Organ der Gesellschaft, dem die Führung der Geschäfte obliegt und der dabei Rechten, Pflichten aber auch bestimmten Haftungsrisiken unterliegt - sogar mit seinem Privat-Vermögen.

Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer sowie Personen, die zukünftig Führungsverantwortung wahrnehmen möchten mit folgenden Themen: 

•  Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis
•  GmbH - Gesellschafter (-Versammlung) - Geschäftsführer
•  Arbeitsrechtlicher Status: Der Geschäftsführer als Arbeitnehmer
•  Der Geschäftsführer als freier Mitarbeiter
•  Sozialversicherungsrechtlicher Status des Geschäftsführers
•  Zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken des Geschäftsführers
•  Richtiges Verhalten der Geschäftsführung in Krise und Insolvenz
•  Möglichkeiten der Risikoabsicherung durch eine D&O-Versicherung
•  Bestellung als Geschäftsführer und Widerruf der Bestellung
•  Muster eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

Der Teilnehmer erfährt den brandaktuellen Stand im GmbH-Recht und seine Rechte und Pflichten als Geschäftsführer. So wird das persönliche Haftungsrisiko minimiert und eine fundierte Grundlage für wichtige Unternehmensentscheidungen geschaffen. 

Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat über die Teilnahme mit Angabe der vermittelten Inhalte.
 

: Hier Herunterladen

Seminare

„Haftungsrisiko für GmbH Geschäftsführende“


02.09.2026
9.30 – 16.30

Haus der Bauwirtschaft, Hannover
Baumschulenallee 12
30625 Hannover

Veranstalter

GFE mbH

Freie Plätze

20

428,00 € Gebühr für Mitglieder (zzgl. USt.)

Referent

Fachreferent des BZE, Hamburg

Der Hauptzweck einer GmbH liegt darin, die direkte Haftung des Gesellschafters zu beschränken. Die beschränkte Haftung der Gesellschafter gilt allerdings nicht für die GmbH-Geschäftsführer, da für ihn ganz andere Pflichten und Haftungsgrundsätze gelten. Er ist das Organ der Gesellschaft, dem die Führung der Geschäfte obliegt und der dabei Rechten, Pflichten aber auch bestimmten Haftungsrisiken unterliegt - sogar mit seinem Privat-Vermögen.

Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer sowie Personen, die zukünftig Führungsverantwortung wahrnehmen möchten mit folgenden Themen: 

•  Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis
•  GmbH - Gesellschafter (-Versammlung) - Geschäftsführer
•  Arbeitsrechtlicher Status: Der Geschäftsführer als Arbeitnehmer
•  Der Geschäftsführer als freier Mitarbeiter
•  Sozialversicherungsrechtlicher Status des Geschäftsführers
•  Zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken des Geschäftsführers
•  Richtiges Verhalten der Geschäftsführung in Krise und Insolvenz
•  Möglichkeiten der Risikoabsicherung durch eine D&O-Versicherung
•  Bestellung als Geschäftsführer und Widerruf der Bestellung
•  Muster eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

Der Teilnehmer erfährt den brandaktuellen Stand im GmbH-Recht und seine Rechte und Pflichten als Geschäftsführer. So wird das persönliche Haftungsrisiko minimiert und eine fundierte Grundlage für wichtige Unternehmensentscheidungen geschaffen. 

Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat über die Teilnahme mit Angabe der vermittelten Inhalte.
 

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