LIV

Veranstaltungen

Sachkundelehrgang Asbest nach TRGS 519 Anlage 4C


14.05.2024 – 16.05.2024
09:00 – 16:30

E|AKADEMIE.NRW - Dortmund Fachverband
Hannöversche Str. 22
44143 Dortmund-Körne

Freie Plätze

0

850,00 € Gebühr für Mitglieder (zzgl. USt.)

1,275,00 € Gebühr für Nicht-Mitglieder (zzgl. USt.)

Keine freien Plätze
Referent

Arnd Hefer - Dozent E|Akademie.NRW

Ansprechpartner

E|AKADEMIE.NRW

(02 31) 5 19 85-0

Sachkundelehrgang Asbest nach TRGS 519 Anlage 4C 

Asbest ist überall und regelmäßig treffen Sie und Ihr Unternehmen auf die Herausforderung im Umgang mit dem Thema. 

Wir möchten Sie praxisorientiert unterstützen. 

Der Lehrgang findet als integrierter ASI-Lehrgang statt und schafft die Grundlage der notwendigen Sachkunde als verantwortliche Person im Betrieb nach 2.14 der TRGS zur Durchführung von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestzementprodukten, für Tätigkeiten mit geringer Exposition sowie für Arbeiten geringen Umfangs.  

In diesem Sachkundelehrgang erhalten Sie praxisorientiert das notwendige Fachwissen  

  • zu der Gesundheitsgefährdung von Asbest 

  • zum richtigen Umgang 

  • zur Beurteilung der notwendigen Maßnahmen 

  • zu den rechtlichen Anforderungen 

  • zu den notwendigen Meldungen 

  • zur Durchführung emissionsarmer Verfahren 

  • und vieles mehr 

um mit der abschließenden Prüfung die Gewissheit zu haben, auf diese Herausforderung und die Umsetzung in Ihrem Betrieb gut vorbereitet zu sein. 

Am letzten Seminartag findet die nach TRGS 519 vorgeschriebene Prüfung durch die Prüfer der Bezirksregierung statt. 

Hinweise zur Gültigkeitsdauer des Sachkundenachweises 

Nach der erfolgreichen Teilnahme am Sachkundelehrgang hat der Nachweis eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Innerhalb dieser Zeit muss zur Verlängerung an einem Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 der TRGS 519 teilgenommen werden. 

In dem Seminarpreis sind eine umfangreiche Lehrgangsunterlage mit Musterformularen, die Verpflegung sowie die Prüfungsgebühren der Bezirksregierung enthalten. 

Teilnahmebedingungen

Die Gebühren verstehen sich zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer. Die Durchführung erfolgt unter Vorbehalt, organisatorische Änderungen oder Absagen, z. B. aufgrund mangelnder Teilnehmerzahlen, sind möglich. Wer angemeldet ist und nicht teilnimmt bekommt keine Gebühren erstattet!

E-AKADEMIE-zertifiziert

E-Markenbetriebe erhalten 20 Weiterbildungspunkte pro Teilnehmer/-in.

Keine freien Plätze

Seminare

Sachkundelehrgang Asbest nach TRGS 519 Anlage 4C


14.05.2024 – 16.05.2024
09:00 – 16:30

E|AKADEMIE.NRW - Dortmund Fachverband
Hannöversche Str. 22
44143 Dortmund-Körne

Freie Plätze

0

850,00 € Gebühr für Mitglieder (zzgl. USt.)

1,275,00 € Gebühr für Nicht-Mitglieder (zzgl. USt.)

Keine freien Plätze
Referent

Arnd Hefer - Dozent E|Akademie.NRW

Ansprechpartner

E|AKADEMIE.NRW

(02 31) 5 19 85-0

Sachkundelehrgang Asbest nach TRGS 519 Anlage 4C 

Asbest ist überall und regelmäßig treffen Sie und Ihr Unternehmen auf die Herausforderung im Umgang mit dem Thema. 

Wir möchten Sie praxisorientiert unterstützen. 

Der Lehrgang findet als integrierter ASI-Lehrgang statt und schafft die Grundlage der notwendigen Sachkunde als verantwortliche Person im Betrieb nach 2.14 der TRGS zur Durchführung von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestzementprodukten, für Tätigkeiten mit geringer Exposition sowie für Arbeiten geringen Umfangs.  

In diesem Sachkundelehrgang erhalten Sie praxisorientiert das notwendige Fachwissen  

  • zu der Gesundheitsgefährdung von Asbest 

  • zum richtigen Umgang 

  • zur Beurteilung der notwendigen Maßnahmen 

  • zu den rechtlichen Anforderungen 

  • zu den notwendigen Meldungen 

  • zur Durchführung emissionsarmer Verfahren 

  • und vieles mehr 

um mit der abschließenden Prüfung die Gewissheit zu haben, auf diese Herausforderung und die Umsetzung in Ihrem Betrieb gut vorbereitet zu sein. 

Am letzten Seminartag findet die nach TRGS 519 vorgeschriebene Prüfung durch die Prüfer der Bezirksregierung statt. 

Hinweise zur Gültigkeitsdauer des Sachkundenachweises 

Nach der erfolgreichen Teilnahme am Sachkundelehrgang hat der Nachweis eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Innerhalb dieser Zeit muss zur Verlängerung an einem Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 der TRGS 519 teilgenommen werden. 

In dem Seminarpreis sind eine umfangreiche Lehrgangsunterlage mit Musterformularen, die Verpflegung sowie die Prüfungsgebühren der Bezirksregierung enthalten. 

Teilnahmebedingungen

Die Gebühren verstehen sich zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer. Die Durchführung erfolgt unter Vorbehalt, organisatorische Änderungen oder Absagen, z. B. aufgrund mangelnder Teilnehmerzahlen, sind möglich. Wer angemeldet ist und nicht teilnimmt bekommt keine Gebühren erstattet!

E-AKADEMIE-zertifiziert

E-Markenbetriebe erhalten 20 Weiterbildungspunkte pro Teilnehmer/-in.

Keine freien Plätze

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